Trennungs- und Scheidungsfolgen

Ist die Ehe gescheitert kommt der Abschluss einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht, mit welcher beispielsweise mit sofortiger Wirkung Gütertrennung vereinbart wird. Ein Zugewinnausgleichsverfahren wird entbehrlich. Der etwaig entstandene Zugewinnausgleich kann in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden, insbesondere wenn Immobilienbesitz (Ehewohnung) aufzuteilen ist.

Unterhaltsansprüche (insbesondere Kindesunterhalt) werden in der Scheidungsfolgenvereinbarung möglichst genau definiert und vollstreckbar gestaltet werden.  Mit der Unterhaltsvereinbarung erfolgt eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung, so dass aufwändige, verletzende und unter Umständen kostenintensive und zeitraubende Unterhaltsverfahren vor den Familiengerichten vermieden werden.