Vollmachten

Betreuungsverfügung

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Mit der Betreuungsverfügung wird bereits im Vorwege ein Vorschlag geäußert, welche Personen  zum Betreuer ernannt werden sollen. Das Gericht wird diese Verfügung entsprechend berücksichtigen und ist grundsätzlich an die Verfügung gebunden. Der Bevollmächtigte sollte ausdrücklich ermächtigt werden, gegen eine abweichende gerichtliche Entscheidung Beschwerde einzulegen.