Überlassungsvertrag

Wohnungs- und Nießbrauchrecht

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Die Überlassung wird bei der Übertragung von Eltern auf die Kinder mit einer "Gegenleistung" verbunden, sinnvoll ist die

  • die Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechtes
  • oder die Überlassung unter Vorbehalt eines Nießbrauchrecht (Nutzungsrecht).

Steuerliche Folgen sollten in die Gestaltung einbezogen werden, es ist zu klären, wer die über die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen hinausgehenden Kosten tragen soll. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. November 1989 (IX R 110/ 110/85, BFHE 159/442, BStBL II 1990, 462) kann der Vorbehaltsnießbraucher von ihm aufgewandte größere Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand abziehen, wenn er solche Aufwendungen in der Nießbrauchsvereinbarung übernommen hat.