Handelsregister

Übersicht

Handelsregister

Notare sind ständig in Handels-, Register- und Gesellschaftssachen beratend und gestaltend tätig. Bei dem Notar werden Gesellschaftsverträge und Beschlüsse von Hauptversammlungen, Aufsichtsräten und sonstigen Organen von Hauptversammlungen beurkundet. Im Zusammenhang mit der Gründung und Führung einer GmbH ergeben sich Beurkundungsfragen wie folgt:

  • Gründung einer GmbH,
  • Geschäftsanteilsabtretungen,
  • Beschlüsse der GmbH (z. B. Kapitalerhöhungsmaßnahmen),
  • sonstige Satzungsänderungen.

Gesellschaftsverträge über die Errichtung von Kapitalgesellschaften bedürfen der notariellen Beurkundung; Anmeldungen bei dem Handelsregister der öffentlichen (notariellen) Beglaubigung. In der Regel wird der Notar neben der öffentlichen Beglaubigung mit dem Entwurf der Handelsregisteranmeldung beauftragt. Die Unterschriftsleistungen müssen in Gegenwart des Notars vollzogen werden. Die bisherige schwer zu vermittelnde Zeichnungspflicht Unterschriftszeichnung zur Aufbewahrung bei dem Handelsregister) ist zum 01.01.2007 entfallen.

Elektronisches Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das über bestimmte im Handelsverkehr rechtserhebliche Tatsachen Auskunft erteilt. Aus dem Register ergibt sich, wer Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ist und damit für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich haftet, oder wer eine GmbH im Rechtsverkehr zu vertreten hat und damit in der Klageschrift für eine ordnungsgemäße Zustellung als Vertreter zu benennen ist. 

Diese sogenannte Publizitätsfunktion wird dadurch verwirklicht, dass die Eintragungen in das Handelsregister zuvor von dem Registergericht bezeichneten Blättern bekannt gemacht wird. Positive Publizität schützt das Vertrauen des Rechtsverkehrs in eine bestehende (positive), aber falsche Bekanntmachung (z.B.: Die Prokura ist erloschen.). Negative Publizität rechtfertigt das Vertrauen, dass ein nicht eingetragenes und/oder nicht bekanntgemachtes Ereignis (z.B.: Erlöschen einer nicht eingetragenen Prokura) auch nicht stattgefunden. 

Das Handelsregister ist in zwei unterschiedliche Abteilungen (A und B) eingeteilt. Das Register A ist unter Anderem für die Führung der Eintragungen zu den Personengesellschaften (OHG, KG und EWIV) und das Register B für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, a A Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) zuständig. Die Gesellschaften werden unter ihrer jeweiligen Registernummer geführt. 

Zwischenzeitlich besteht die Möglichkeit auf das Handelsregister online Zugriff zu nehmen. Regelmäßig ist eine Anmeldung erforderlich. 

Der Notar führt den Rechtsverkehr mit dem Handelsregister seit dem 01.01.2007 ausschließlich und verpflichtend in elektronischer Form unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des modernen Rechts- und Geschäftsverkehrs.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts in Deutschland, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wie nach dem wörtlichen Verständnis vermutet werden könnte. Die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen: nicht die Gesellschaft sondern die Gesellschafter haften beschränkt. Sie haben ihre Einlage zu erbringen, hierauf haften sie der Gesellschaft, im Außenverhältnis haften die Gesellschafter nicht.

Der Geschäftsführer hat die Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden; er hat bei der GmbH mit mehr als einem Gesellschafter zu versichern, dass jeder Gesellschafter auf seine Stammeinlage mindestens 1/4 gezahlt hat, und dass insgesamt die Hälfte der Stammeinlagen ( i.d.R. 12.500,00,00 EUR) eingezahlt sind. Vor Eintragung in das Handelsregister (konstitutiv) entsteht die Gesellschaft nicht.

Der Notar orientiert sich bei seiner in die Zukunft gerichteten, rechtsgestaltenden Tätigkeit an verschiedenen Vertragstypen. Bei diesen Vertragstypen ist auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die konkreten Vorstellungen der Beteiligten abzustellen.

Die häufigste Erscheinungsform ist die personalistische GmbH, sie kennzeichnet sich durch einen kleinen Kreis von Gesellschaftern, die mit persönlichem Einsatz, Unternehmensziele verfolgen.

Als weiterer Typus kommt die Ein-Personen-GmbH in Betracht, die häufig über Umwandlung eines Einzelunternehmens, Betriebsaufspaltung oder als Vorstufe zur Mehr-Personen-GmbH gegründet wird.

Schließlich ist die Komplementär-GmbH im Rahmen einer GmbH und Co. KG weit verbreitet und bisweilen steuerlich vorteilhaft, weil das Gehalt der Geschäftsführer steuerlich als Entnahme betrachtet wird und deshalb abweichend zur GmbH nicht zu einer Belastung mit Lohnsteuer führt. Andererseits kann dies als Nachteil empfunden werden, wenn z.B. Altersvorsorgemaßnahmen vorgesehen sein sollten.

Einzelfirma, OHG, KG

Soweit bei dem Handelsregister eine Einzelfirma, Offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft (KG) anzumelden ist, richtet sich die Anmeldung nach den anzumeldenden Tatsachen und hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Für die Anmeldung ist die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben. Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Anmeldenden von einem Notar beglaubigt werden.