Notarkosten

Übersicht

Der Notar erhebt Gebühren nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG), welches seit dem 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Das GNotKG strukturiert das Kostenrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Interesse der Transparenz und des einfachen Zugangs zum Recht grundlegend vollständig neu.

Soweit bundesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, darf der Notar die Kosten für seine Amtstätigkeit nur nach dem GNotKG erheben (§ 1 Abs. 1 GNotKG). Dem Notar ist es nicht gestattet, höhere, als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben, ebenso ist es ihm verboten, auf gesetzlich vorgesehene Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten. Dem Notar obliegt die Amtsplicht die Gebühren auch tatsächlich zu erheben.

Durch das Kostenverzeichnis wurde ein geschlossener Gebührenkatalog eingeführt. Die bis zum 31.07.2013 geltende KostO enthielt in § 147 Abs. 2 einen Auffangtatbestand. Davon wurde in dem GNotKG zugunsten eines festen Gebührenkataloges abgesehen. Damit soll sich der Rechtsuchende nach den Vorstellungen des Gesetzgebers darauf verlassen können, dass nur für die im Kostenverzeichnis ausdrücklich genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden.

In Durchbrechung dieser beiden Grundsätze hat der Gesetzgeber in § 126 GNotKG  eine Ausnahme zugelassen. Danach ist es dem Notar gestattet, mit seinem Auftraggeber in sehr eng gezogenen Grenzen eine schriftliche Vereinbarung über das Entgelt für seine Amtstätigkeit zu schließen.

Abgesehen von den strukturellen Änderungen enthält das GNotKG im Gegensatz zur KostO nunmehr zwei verschiedene Kostentabellen, nach der Tabelle A werden grundsätzlich die Gerichtskosten und nach der Tabelle B die Notarkosten erhoben. In Grundbuchsachen erhebt das Grundbuchamt die Kosten allerdings ebenso wie der Notar nach der Tabelle B.

Geschäfts-
wert 
bis ... €

Gebühr 
Tabelle A
... €

Gebühr 
Tabelle B
... €

Geschäfts-
wert 
bis ... €

Gebühr 
Tabelle A
... €

Gebühr 
Tabelle B
... €

Geschäfts-
wert 
bis ... €

Gebühr 
Tabelle A 
... €

Gebühr 
Tabelle B
... €

500

35,00

15,00

200.000

1.746,00

435,00

1.550.000

7.316,00

2.615,00

1.000

53,00

19,00

230.000

1.925,00

485,00

1.600.000

7.496,00

2.695,00

1.500

71,00

23,00

260.000

2.104,00

535,00

1.650.000

7.676,00

2.775,00

2.000

89,00

27,00

290.000

2.283,00

585,00

1.700.000

7.856,00

2.855,00

3.000

108,00

33,00

320.000

2.462,00

635,00

1.750.000

8.036,00

2.935,00

4.000

127,00

39,00

350.000

2.641,00

685,00

1.800.000

8.216,00

3.015,00

5.000

146,00

45,00

380.000

2.820,00

735,00

1.850.000

8.396,00

3.095,00

6.000

165,00

51,00

410.000

2.999,00

785,00

1.900.000

8.576,00

3.175,00

7.000

184,00

57,00

440.000

3.178,00

835,00

1.950.000

8.756,00

3.255,00

8.000

203,00

63,00

470.000

3.357,00

885,00

2.000.000

8.936,00

3.335,00

9.000

222,00

69,00

500.000

3.536,00

935,00

2.050.000

9.116,00

3.415,00

10.000

241,00

75,00

550.000

3.716,00

1.015,00

2.100.000

9.296,00

3.495,00

13.000

267,00

83,00

600.000

3.896,00

1.095,00

2.150.000

9.476,00

3.575,00

16.000

293,00

91,00

650.000

4.076,00

1.175,00

2.200.000

9.656,00

3.655,00

19.000

319,00

99,00

700.000

4.256,00

1.255,00

2.250.000

9.836,00

3.735,00

22.000

345,00

107,00

750.000

4.436,00

1.335,00

2.300.000

10.016,00

3.815,00

25.000

371,00

115,00

800.000

4.616,00

1.415,00

2.350.000

10.196,00

3.895,00

30.000

406,00

125,00

850.000

4.796,00

1.495,00

2.400.000

10.376,00

3.975,00

35.000

441,00

135,00

900.000

4.976,00

1.575,00

2.450.000

10.556,00

4.055,00

40.000

476,00

145,00

950.000

5.156,00

1.655,00

2.500.000

10.736,00

4.135,00

45.000

511,00

155,00

1.000.000

5.336,00

1.735,00

2.550.000

10.916,00

4.215,00

50.000

546,00

165,00

1.050.000

5.516,00

1.815,00

2.600.000

11.096,00

4.295,00

65.000

666,00

192,00

1.100.000

5.696,00

1.895,00

2.650.000

11.276,00

4.375,00

80.000

786,00

219,00

1.150.000

5.876,00

1.975,00

2.700.000

11.456,00

4.455,00

95.000

906,00

246,00

1.200.000

6.056,00

2.055,00

2.750.000

11.636,00

4.535,00

110.000

1.026,00

273,00

1.250.000

6.236,00

2.135,00

2.800.000

11.816,00

4.615,00

125.000

1.146,00

300,00

1.300.000

6.416,00

2.215,00

2.850.000

11.996,00

4.695,00

140.000

1.266,00

327,00

1.350.000

6.596,00

2.295,00

2.900.000

12.176,00

4.775,00

155.000

1.386,00

354,00

1.400.000

6.776,00

2.375,00

2.950.000

12.356,00

4.855,00

170.000

1.506,00

381,00

1.450.000

6.956,00

2.455,00

3.000.000

12.536,00

4.935,00

185.000

1.626,00

408,00

1.500.000

7.136,00

2.535,00

 

 

 

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