Ehe- und Familienrecht

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Unsere Kanzlei betreut seit über 20 Jahren fortlaufend familienrechtliche Mandate.

Die Beratung im Zusammenhang mit familienrechtlichen Angelegenheiten ist regelmäßig von einem besonderen und intensiven Vertrauensverhältnis zwischen der Partei und dem Rechtsanwalt geprägt. Die Anforderungen an den mit familienrechtliche Verfahren beauftragten Rechtsanwalt sind deshalb in jeder Hinsicht beachtlich. Sie haben einen Anspruch darauf, über alle anstehenden Fragen umfassend und frühzeitig aufgeklärt zu werden. Wir bemühen uns, Sie von Anfang an auf die in Betracht zu ziehenden Umstände ausführlich hinzuweisen.

Bei konkreten Frage stehen wir Ihnen gern jederzeit beratend zur Seite und begleiten Sie unter anderem im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens, Sorgerechtsverfahrens und Scheidungsverfahrens bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss, gegebenenfalls auch bei dem zuständigen Oberlandesgericht. Senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir werden uns umgehend mit Ihnen ins Benehmen setzen. Selbstverständlich können Sie gern jederzeit mit unserem Büro einen Besprechungstermin abstimmen. 

Die Beratung beginnt bereits vor Einleitung der Trennungsphase; wir beraten und betreuen Sie über die Trennungsphase und das Scheidungsverfahren hinausgehend.

Die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren erstreckt sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum und es ergeben sich nicht nur juristische Fragestellungen. Auch die gegenwärtige und zukünftige Lebenssituation fließt konzeptionell in die Beratung ein. Die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Verfahren unterscheidet sich von anderen Rechtsgebieten (z. B. Verkehrsunfall) ganz erheblich, da es in anderen Rechtsgebieten i. d. R. um die Beurteilung einer einzelnen Lebenssituation –wenngleich auch häufig mit ebenso erheblichen Auswirkungen- geht.

Nicht nur, dass eine handfeste, pragmatische Beratung in allen Lebenslagen gefragt ist. Gleichzeitig können sich zahlreiche Probleme in ganz anderen Rechtsgebieten ergeben.

Fachlich fundierte Kenntnisse im Mietrecht werden benötigt, wenn die Ehewohnung gekündigt werden muss, und eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter bevorsteht.

Kommt der „Verlassene" mit seinem Leben nicht zurecht und vernachlässigt in seinem Beruf die notwendige Aufmerksamkeit, zwingt eine Abmahnung oder sogar Kündigung zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Zur Problemlösung sind vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse unerlässlich.

Besteht auf Grund dieser Situation die Gefahr eines übermäßigen Alkoholkonsums und nimmt der „Verlassene“ in diesem Zustand mit seinem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teil, so steht häufig der Führerschein und die Einkommenssituation auf dem Spiel, so dass vertiefte Kenntnisse im Verkehrsrecht zur Rettung des Führerscheins gefordert sind.

Sind Unterhaltsfragen nicht abschließend geklärt und bleiben Darlehensraten für das Eigenheim rückständig, kommt es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: ein geschickter Umgang mit den finanzierenden Banken und anderen Gläubigern ist gefragt.

Sind die ehelichen Lebensverhältnisse von einer Überschuldung geprägt, sind Kenntnisse im Insolvenzverfahren gefordert, insbesondere soweit Unterhaltsrückstände bestehen.

Steuerliche Grundkenntnisse sind in Unterhaltsfragen immer notwendig. Im Anschluss an die Trennungszeit (zum 01.01. des Folgejahres) ändert sich die Steuerklasse, die zukünftige Einkommenssituation ist unter Berücksichtigung der sich ändernden Steuerklassen kalkulierbar. Das Steuerrecht bietet die Möglichkeit eines begrenzten steuerlichen Realsplittings nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 EStG. Ein Abzug der Unterhaltszahlung kommt als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Absatz 1 EStG in Betracht.

Ist einer der Ehegatten als Unternehmer tätig, ist es erforderlich, dass sich der Anwalt mit den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auseinandersetzt. Die steuerlichen Abschreibungsgrundsätzen sind mit dem tatsächlichen Wertverlust nicht immer deckungsgleich.

Erbrechtliche Kenntnisse sind auf der Seite des in familienrechtlichen Angelegenheit beauftragten Rechtsanwaltes von besonderer Bedeutung. Besteht ein gemeinschaftliches Testament, ist an einen Widerruf zu denken. Das Testament gilt nach dem Willen der Testierenden u. U. über die Rechtskraft der Scheidung hinaus, was notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist, wenn das Testament keine eindeutige Regelung enthält.

Ist kein gemeinschaftliches Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Vorstellungen der Eheleute über die gesetzliche Erbfolge sind nicht immer ganz zutreffend. Unter Umständen ist erforderlich, rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen in die Wege zu leiten.