Unsere Kanzlei berät seit über 20 Jahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und führt soweit erforderlich gerichtliche Entscheidungen vor den Arbeitsgerichten herbei. Bei konkreten Frage stehen wir gern jederzeit beratend zur Seite und begleiten Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahren bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss, gegebenenfalls auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Senden Sie uns eine Nachricht oder stimmen Sie mit unserem Büro einen Besprechungstermin ab.

Das Arbeitsrecht hat zunehmend an Komplexität gewonnen und unterliegt einem ständigen Wandel. Das Arbeitsverhältnis ist wesentlich von der persönlichen und regelmäßig wirtschaftlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber geprägt. Der Gesetzgeber geht von einer strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers aus und hat deshalb mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften einen besonderen Schutz des Arbeitnehmers begründet. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer und entsprechend für arbeitnehmerähnliche Personen, wie z.B. den in Heimarbeit Beschäftigten.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen dem Individual-Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Zum kollektiven Arbeitsrecht zählen die Unternehmensmitbestimmung und die betriebliche Mitbestimmung sowie das Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht.

Einige wichtige, immer wieder relevante Themen zum Individual-Arbeitsrecht erläutern wir zu Ihrer ersten Orientierung. Bitte bedenken Sie, dass diese Erläuterungen eine verantwortliche Beratung nicht ersetzen können. Das so gewonnen Verständnis kann im Rahmen einer etwaig streitigen Auseinandersetzung dazu beitragen, die wesentlichen Gesichtspunkte mit überzeugenden Argumenten geltend zu machen und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten.