Notarielle Urkunden

Affidavit

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Affidavit

Liegen bilaterale Abkommen nicht vor und findet das Haager Übereinkommen keine Anwendung, ist eine Legalisation erforderlich. Der Legalisationsvermerk bescheinigt, wie die Apostille, die Echtheit der Urkunde. Diese Legalisation stellt in Deutschland das jeweilige ausländische Generalkonsulat oder Botschaft aus.

Dieses Verfahren hat sich in der Praxis als zeitraubend und kostenaufwendig erwiesen.