Vollmachten

Generalvollmacht

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Mit einer notariellen Generalvollmacht wird der Bevollmächtigte in die Lage versetzt, alle rechtlich bedeutsamen Handlungen vorzunehmen, die von Ihnen oder Ihnen gegenüber nach dem Gesetz vorgenommen werden können. Diese Vollmacht umfasst zum Beispiel das Recht, gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und auch Privatpersonen rechtsgeschäftliche Erklärungen und Prozesshandlungen vorzunehmen.  Insbesondere wird mit der Generalvollmacht gewährleistet, das im Notfall z.B. über Bankkonten verfügt werden kann und die notwendigen finanziellen Angelegenheiten auch rund um die Immobilie geregelt werden können. Sie setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus.